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COVID-19 und Betriebsunterbrechungsversicherung

COVID-19 und Betriebsunterbrechungsversicherung

In diesem Artikel wird bewertet, ob Geschäftsinhaber möglicherweise einen tragfähigen COVID-19-Versicherungsanspruch haben und welche Schritte zu unternehmen sind, um Ihr Unternehmen für ein erfolgreiches Ergebnis zu positionieren.
Melden Sie sich bei Ihrer Versicherungsgesellschaft und geben Sie eine protokollierte Erklärung ab - Warum Sie die Konsultation eines Anwalts in Betracht ziehen sollten

Meldung an Ihre Versicherungsgesellschaft und Abgabe einer protokollierten Aussage – warum Sie einen Anwalt konsultieren sollten

Um einen Schaden von einer Versicherungsgesellschaft geltend zu machen, müssen Sie den Schaden zunächst melden. Im Rechts-/Versicherungsjargon nennt man das Schadensmeldung. Versicherungspolicen haben typischerweise eine „Mitwirkungspflicht“-Klausel. Dies bedeutet, dass Sie, wenn Sie Ihrer Versicherungsgesellschaft einen Schaden melden, kooperieren und ihr Informationen über den Schaden zur Verfügung stellen müssen. Denken Sie daran, dass sich diese Diskussion nur auf den Umgang mit Ihrer Versicherungsgesellschaft bezieht, derjenigen, die Sie bezahlen, um Sie zu schützen. Sie sind gegenüber der Versicherungsgesellschaft einer anderen Person nicht zur Zusammenarbeit verpflichtet, obwohl es Situationen gibt, in denen dies für Sie von Vorteil sein könnte. 

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